Jahresabschlüsse für Land- und Forstwirte, Imker
Ihr Jahresabschluss dient nicht nur als Grundlage für die Berechnung Ihrer persönlichen Steuerlast, er ist auch Spiegelbild Ihres betriebswirtschaftlichen Erfolgs im vorangegangenen Wirtschaftsjahr. Für das Rating Ihrer Firma und die Vergabe von Krediten dient er als wichtige Informationsquelle für die Banken.
Unsere Leistungen zum Thema Jahresabschlüsse:
Handelsbilanz/Steuerbilanz, Einnahmenüberschussrechnung
Sonderbilanzen/ Ergänzungsbilanzen
Plausibilitätsbeurteilung nach § 18 KWG
Kapitalkontenentwicklung
Mehrjahresvergleich
grafische Aufbereitung der betriebswirtschaftlichen Werte
Umsatzsteuerjahreserklärung
Gewerbesteuererklärung
Körperschaftsteuererklärung
BMEL-Jahresabschluss (Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
GuV & Jahresabschlüsse für Offenlegungszwecke beim elektronischen Bundesanzeiger
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gehören die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zum Jahresabschluss. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) haben zusätzlich die Pflicht, einen Anhang sowie einen Lagebericht zu veröffentlichen. Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse für Offenlegungszwecke unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und reichen diese auf Wunsch in Ihrem Auftrag beim elektronischen Bundesanzeiger ein.
Abschluss Bundesministerium f. Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL)
Alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei, haben – unabhängig von der Rechtsform – den so genannten BMEL-Abschluss (Abschluss für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) aufzustellen, sofern Sie Fördermittel aus der einzelbetrieblichen Investitionsförderung erhalten haben.
Die Erstellung eines BMEL-Jahresabschlusses setzt eine wesentlich umfangreichere Buchführung als die Erstellung eines herkömmlichen Jahresabschlusses voraus.
Erforderlich ist beispielsweise:
Erfassung der Naturalerträge und des innerbetrieblichen Umsatzes der pflanzlichen Kulturen
Dokumentation und Entwicklung der Tierbestände in den geforderten Tieraltersklassen (inkl. Geburten, Verendungen, Versetzungen)
Kontierung staatlicher Zulagen und Zuschüsse nach Gliederung des Code- Kataloges für den BMEL-Jahresabschluss
Der BMEL-Abschluss ist auch in Mecklenburg Vorpommern Voraussetzung für die Teilnahme am BMEL-Testbetriebsnetz. Für das BMEL-Testbetriebsnetz stellen landwirtschaftliche Unternehmen ihren Abschluss den zuständigen Stellen für die Darstellung der gesamtwirtschaftlichen Lage im Agrarbericht der Bundesregierung zur Verfügung.